Die Europäische Kommission hat ihren Leitfaden zu den Datenpunkten des Batteriepasses am 19. Oktober 2026 aktualisiert. Das Dokument liegt nun in Version 3.2 vor, dritte Ausgabe. Der Batteriepass wird weiterhin am 18. Februar 2027 verpflichtend, und der Leitfaden schafft keine neue Pflicht. Er präzisiert aber, wie die Daten aussehen sollen, und drei der Änderungen betreffen direkt BMS- und Prüfteams.
Lade-C-Rate ist Pflicht, Entlade-C-Rate ist optional
Der Leitfaden führt jetzt zwei getrennte Felder für die C-Rate des maßgeblichen Zyklenlebensdauertests. Die Lade-C-Rate ist für Batterien von Elektrofahrzeugen und leichten Verkehrsmitteln Pflicht und gilt bei Industriebatterien nur für einzelne Typen. Das neue Feld Entlade-C-Rate ist in allen Kategorien optional.
Entscheidend ist die Formulierung "maßgeblicher Zyklenlebensdauertest". Wenn Ihr Programm mehrere Profile gefahren ist, muss vor dem Zusammenstellen der Daten entschieden werden, welches als Referenz angegeben wird, und der Prüfbericht muss diese Wahl stützen. Diese Entscheidung früh zu treffen ist günstiger, als auf die Frage eines Lieferanten zu warten. Den optionalen Entladewert auszufüllen kostet wenig und erspart später eine Rückfrage.
Temperatur- und Ladezustandsverlauf sind Histogramme, der Zugriff ist beschränkt
Die Datenpunkte 70 und 71, Betriebstemperatur und Ladezustandsverlauf, sind als Histogramme definiert. Beide sind beschränkt: Nur Personen mit berechtigtem Interesse sehen sie, und sie gelten ab dem Moment, in dem die Batterie in Gebrauch genommen wird.
Für ein BMS ist das eine Konstruktionsentscheidung, kein Berichtsdetail. Ein Histogramm lässt sich aus gespeicherten Klassen statt aus Rohprotokollen aufbauen, das hält Speicher und Synchronisationslast klein. Ein Pack, das nur Rohdaten oder nur einen Lebensdauermittelwert speichert, muss überarbeitet werden, bevor es diese Felder füllen kann. Wie wir im September geschrieben haben, genügt eine periodische Synchronisation, ein Livestream ist nicht nötig.
Wer die beschränkten Daten sieht, ist noch nicht entschieden
Der Leitfaden ergänzt für mehrere Datenpunkte den Zugriff von Behörden der Mitgliedstaaten und benannten Stellen und gibt für jedes Feld an, ob es öffentlich oder beschränkt ist. Offen bleibt, wer die Personen mit berechtigtem Interesse sind, etwa Reparaturbetriebe, Aufarbeiter und Recycler. Der Durchführungsrechtsakt, der das festlegt, hat die Frist vom 18. August 2026 verpasst. Berichten zufolge wurde ein Entwurf notifiziert, die Annahme wird um den Jahreswechsel erwartet. Diese Termine behandeln wir als unbestätigt, bis die offizielle Notifizierung geprüft ist.
Bis zur Annahme sind die Zugriffsregeln für die beschränkten Felder vorläufig. Wir empfehlen deshalb, die Zugriffskontrolle als konfigurierbare Schicht aufzubauen und nicht als feste Rollenliste.
Was wir diese Woche tun würden
- Festlegen, welcher Zyklenlebensdauertest als Referenz angegeben wird, und dessen Lade- und Entlade-C-Rate dokumentieren.
- Prüfen, ob das BMS Temperatur- und Ladezustandshistogramme aus gespeicherten Daten erzeugen kann.
- Die zusammengelegten und neu nummerierten Felder (Datenpunkte 46 bis 49) mit den Datenblättern der Lieferanten abgleichen.
- Die Zugriffskontrolle konfigurierbar halten, bis der Durchführungsrechtsakt feststeht.
Das Datum 2027 hat sich nicht bewegt. Bewegt hat sich der Detailgrad, den Teams liefern müssen.
Wenn Sie einen zweiten Blick darauf möchten, wie Ihre BMS-Daten auf die Passfelder abgebildet werden, schreiben Sie an info@emobino.com.












